Aufgabenzeit

 

Im Rahmen des Ganztagsangebots haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben in der Schule zu erledigen. Dabei bekommen sie Unterstützung von den Lehrkräften oder von anderem pädagogischen Personal. Sie sind für die Kinder ansprechbar und unterstützen sie, wenn nötig.


Hausaufgaben werden in der Regel von Montag bis Freitag in den Hauptfächern (Mathematik und Deutsch, sowie Sachunterricht ab Klasse 3) erteilt. 

Dabei werden folgende Zeitrichtlinien für die Hausaufgaben berücksichigt: 

1. Klasse: 15 Minuten

2. Klasse: 20 Minuten

3. Klasse: 30 Minuten

4. Klasse: 45 Minuten

Bei diesen Zeitangaben handelt es sich um die reine Bearbeitungszeit bei durchschnittlich schnell arbeitenden Schülerinnen und Schülern. Das tägliche Üben, z.B. für das Lesen oder das Einmaleins, fallen nicht in die Hausaufgabenzeit.


Hausaufgaben dienen der Ergänzung und Vertiefung des Schulunterrichts. Sie sollen von den Schülerinnen und Schülern selbstständig erarbeitet werden, um das gelernte Wissen u.a. zu festigen. Hausaufgaben werden regelmäßig im Unterricht besprochen und verglichen. Die Hauptverantwortung für die Qualität und Vollständigkeit der Hausaufgaben liegt aber grundsätzlich bei den Kindern und ihren Eltern.
Hausaufgaben fließen in die Leistungsbewertung im Unterricht mit ein.


In jeder Klasse wird verbindlich ein Hausaufgabenheft geführt, welches in der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler liegt. In Absprache wird das Abschreiben der Hausaufgaben von der Hausaufgabentafel von der Lehrkraft kontrolliert. Hausaufgaben werden vor der Erledigung besprochen, und den Schülerinnen und Schülern wird  genug Zeit eingeräumt für Rückfragen und das Abschreiben in das Hausaufgabenheft.

Hausaufgaben können auch über einen längeren Zeitraum gestellt werden. Hier geht es dann z.B. um das Beenden eines Wochenplans, das Sortieren eines Ordners vor der Abgabe, das Gestalten von Deckblättern, Einholen von Informationen zu einem Thema (z.B. bei der Anfertigung von Referaten) oder eine Wochenhausaufgabe.
Erfolgt wiederholt keine angemessene und verlässliche Anfertigung der Hausaufgaben, werden die Eltern schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Dabei wird das Ziel verfolgt, gemeinsam eine nachhaltige Lösung zu finden. 


Für den Krankheitsfall werden am ersten Elternabend sogenannte „Krankenpost-Boten“ festgelegt, damit ein krankes Kind von einem anderen die Hausaufgaben mitgebracht bekommen kann. Die Familien sind aber grundsätzlich in der Hol-Pflicht bei dem Botenkind. Die Aufgaben werden zeitnah nachgearbeitet.